Thailands neue Steuerwende: Verdiener im Ausland, die 180 Tage verbringen, müssen Einkommenssteuer zahlen

BANGKOK. Thailands Steuerpolitik sieht, wie vom Finanzministerium erklärt, kürzlich vor, dass eine natürliche Person, die sich bis zu 180 Tage im Jahr im Land aufhält und Einkünfte aus dem Ausland erzielt, der Einkommensteuer unterliegt. Es wird erwartet, dass diese Entscheidung, die in Abschnitt 48 des Revenue Code geregelt ist, vor allem drei Gruppen beeinflussen wird: … Weiterlesen …

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